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   VGH Bayern, 22.01.2018 - 20 ZB 17.30667   

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https://dejure.org/2018,5708
VGH Bayern, 22.01.2018 - 20 ZB 17.30667 (https://dejure.org/2018,5708)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.01.2018 - 20 ZB 17.30667 (https://dejure.org/2018,5708)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Januar 2018 - 20 ZB 17.30667 (https://dejure.org/2018,5708)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 4 Abs. 1 ; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
    Irak; Großraum Mossul; Gefährdung für Leben/körperliche Unversehrtheit im Rahmen eines bewaffneten innerstaatlichen Konflikts; Nicht (mehr) klärungsbedürftig wg. Beendigung der Kämpfe; grundsätzliche Bedeutung; maßgeblicher Zeitpunkt; innerstaatlicher bewaffneter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • EGMR, 23.08.2016 - 59166/12

    J.K. AND OTHERS v. SWEDEN

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2018 - 20 ZB 17.30667
    In der Begründung des Zulassungsantrags wird mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 23. August 2016 (Nr. 59166/12) zwar eine Divergenzentscheidung genannt, es fehlt jedoch bereits an einer Bezeichnung eines in dieser Entscheidung enthaltenen Rechtssatzes.
  • BGH, 18.02.1997 - XI ZR 317/95

    Anfechtung einer im Berufungsverfahren erfolgten Aufhebung und Zurückverweisung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2018 - 20 ZB 17.30667
    Aus einer bloßen Beanstandung der materiell-rechtlichen Überlegungen des Verwaltungsgerichts lässt sich eine ordnungsgemäß erhobene Verfahrensrüge nicht ableiten (BGH, B.v. 18.2.1997 - XI ZR 317/95 - NJW 1997, 1710, 3. Leitsatz).
  • VGH Bayern, 29.01.2018 - 20 ZB 17.30988

    Annahme einer Gruppenverfolgung

    Im Übrigen liegt im nach § 77 Abs. 1 Satz 1 AsylG maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts (vgl. Berlit in GK-AsylG, § 78 Rn. 698) in der maßgeblichen Herkunftsregion des Klägers, Mossul, infolge der Beendigung der Kämpfe um Mossul kein bewaffneter innerstaatlicher Konflikt mehr vor (vgl. dazu ausführlich BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 20 ZB 17.30667 - juris Rn. 7 ff.), sodass die vom Kläger sinngemäß aufgeworfene Frage der Gefahrendichte nicht mehr klärungsbedürftig ist.
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2022 - 4 LA 250/20

    Abschiebungsverbot; Änderung; Bedingungen, humanitäre; entscheidungserheblich;

    Deshalb sind Tatsachenfragen zu durch Zeitablauf überholten tatsächlichen Verhältnissen grundsätzlich nicht mehr im Interesse der Rechtsprechungseinheit klärungsbedürftig (GK-AsylG, § 78 Rn. 145 m.w.N.; zum Ganzen: Bay. VGH, Beschl. v. 22.1.2018 - 20 ZB 17.30667 -, juris Rn. 7).
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